Evaluation des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts

Problemstellung

Mit der am 01. August 2021 in Kraft getretenen Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) wurden durch die Einführung der neuen Verkehrsformen „Linienbedarfsverkehr“ und „gebündelter Bedarfsverkehr“ erstmals eigene Rechtsgrundlagen für digital vermittelte Mobilitätsangebote bzw. -dienste und deren Geschäftsmodelle geschaffen (§§ 44 und 50 PBefG). Während Linienbedarfsverkehre in den ÖPNV integriert sind, werden gebündelte Bedarfsverkehre zusätzlich angeboten und gewinnorientiert und eigenwirtschaftlich betrieben. Ziele der Modernisierung des PBefG sind unter anderem die Erweiterung des Mobilitätsangebots und eine bessere Versorgung von Menschen mit flexiblen und passgenauen Mobilitätslösungen. Neben der Einführung der neuen Verkehrsformen beinhaltet die Novelle neue Vorgaben zur Barrierefreiheit bei Taxis und gebündelten Bedarfsverkehren (§ 64c PBefG), um Belange von in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen. Mit Ablauf von fünf Jahren nach der Gesetzesnovellierung ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) dazu verpflichtet, zu evaluieren, in welchem Ausmaß die angestrebten Ziele erreicht wurden.

Projektziel

Ziel des Projekts ist es, dem Deutschen Bundestag fünf Jahre nach der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes über die Auswirkungen der neuen Regelungen und die Umsetzung und Wirksamkeit zu berichten. Dabei soll die Sicht der verschiedenen Stakeholder wie bspw. den Anbietenden oder den Kommunen sowie die der (Nicht-)Nutzenden erfasst werden. Die Evaluation zu den neuen Verkehrsformen erfolgt getrennt von der zur Barrierefreiheit.

Methode

Im Projekt ist zunächst vorgesehen, die gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen der neuen Verkehrsformen aufzuarbeiten und nationale Mobilitätsdaten zu überprüfen, um die Marktdurchdringung der neu eingeführten Verkehrsformen sowie die Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfassen. Es werden Interviews aller Stakeholder durchgeführt, die dazu dienen, die Entwicklung und Nutzung der Bedarfsverkehre sowie die Durchsetzung der Barrierefreiheit bei Bedarfsverkehren und Taxis qualitativ zu erfassen. Aufbauend darauf werden quantitative Online-Befragungen von Anbietenden, Erfüllungsgehilfen und Vermittelnden von Linienbedarfsverkehren, gebündelten Bedarfsverkehren und Unternehmen des Taxigewerbes durchgeführt, um einen aussagekräftigen Überblick über die Marktsituation zu erhalten. Eine Befragung von Genehmigungsbehörden dient dazu, die Umsetzung der rechtsrelevanten Vorgaben zu erfassen. Des Weiteren wird eine Befragung von Nutzenden und Potenziell-Nutzenden durchgeführt, die dazu dient, den Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz von Ridepooling-Services (Linienbedarfsverkehr und gebündelter Bedarfsverkehr) zu erfassen. Hierbei wird unter anderem ein Stated-Choice-Experiment durchgeführt, das die Abschätzung von Verhaltensänderungen bei verschiedenen Angebotsanpassungen ermöglicht. Abschließend werden die Ergebnisse zusammengetragen, um den Umsetzungsstand und die Wirksamkeit der PBefG-Novelle zu evaluieren. Das Institut für Verkehrswesen ist wesentlich bei den qualitativen und quantitativen Erhebungen beteiligt.