Prüfungsausschuss Bachelor Bauingenieurwesen

Kontakt

Adresse
Otto-Ammann-Platz 9
Gebäude 10.30., 3. OG
76131 Karlsruhe

E-Mail-Adresse
pab∂bgu.kit.edu

Ansprechpersonen
Kim Kandler, M.Sc.
Jan Vallée, M.Sc.

Sprechstunde

Montags, 14:00 bis 15:00 Uhr

 

Die Sprechstunde findet in Gebäude 10.30., 3. OG, Raum 321 statt. 

 

 

 

Aktuelles

Sprechstunde

Die Sprechstunde findet jeden Montag zwischen 14:00 Uhr und 15:00 Uhr in Gebäude 10.30, 3.OG, Raum 321 statt.

Anträge auf Zweitwiederholung und Fristverlängerung

Anträge auf Zweitwiederholung & Fristverlängerung müssen bis zum 06.05.2024 per E-Mail, per Post oder in der Sprechstunde in Papierform eingereicht werden. Wenn Sie diese Deadline aufgrund von verschobenen Klausurterminen nicht einhalten können, melden Sie sich bitte frühzeitig in der Sprechstunde des Prüfungsausschusses. Weitere Informationen zu der Antragstellung finden Sie unten.

Allgemeine Bearbeitungszeiten

Die Bearbeitungszeit für E-Mails und Anträge beträgt in der Regel 2 bis 3 Wochen. Bitte melden Sie sich frühzeitig mit Ihren Anliegen. Dies gilt insbesondere für die Anmeldung von Bachelorarbeiten (wenn die Zustimmung des PAB aufgrund von fehlenden Voraussetzungen notwendig ist) und die Fristverlängerung für Bachelorarbeiten.

Zuständigkeiten des Prüfungsausschusses

Der Prüfungsausschuss ist u.a. zuständig für:

  • Anträge auf Zulassung zu Zweitwiederholungsprüfungen (SPO 2013 §8 Abs. 6 / SPO 2017 §9 Abs. 9) und Verlängerung von Fristen bezüglich der Bachelorprüfung ((SPO 2013 §8 Abs. 4, 5, 11 / SPO 2017 §8 Abs. 2, 3, §9 Abs. 6)
  • Festlegung der Voraussetzung einer positiven Bescheinigung nach §48 | 1 Nr. 2 BAföG
  • Anerkennung von Prüfungen und Erfolgskontrollen gemäß SPO 2013 §16 / SPO 2017 §19
  • Vorzeitige Anmeldung und Verlängerung der Bachelorarbeit gemäß SPO 2013 §11 / SPO 2017 §14
  • Festlegung des Prüfungsplans gemäß SPO 2013 §14 Abs. 3 / SPO 2017 §17 Abs. 3

Beschlüsse zur Verlängerung der Studienhöchstdauer und Wiederholungsprüfungsfrist

Studienhöchstdauer

Für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/2022 im Studiengang Bachelor Bauingenieurwesen eingeschrieben sind oder waren, verlängert sich die Frist zum Ablegen der Bachelorprüfung

  • um ein Semester, wenn sie in einem der genannten Semester eingeschrieben sind;
  • um zwei Semester, wenn sie in zwei der genannten Semester eingeschrieben sind;
  • um drei Semester, wenn sie in drei oder mehr der genannten Semester eingeschrieben sind.

Abmelderegelung bei Erfolgskontrollen

Der Prüfungsausschuss Bachelor Bauingenieurwesen beschließt, dass kurzfristige Abmeldungen, d.h. bis unmittelbar vor Beginn, von der Erfolgskontrolle ohne Angabe von Gründen abweichend von den Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen weiterhin zulässig sind, da bei Covid-19 Symptomen ein Betretungsverbot besteht.

Fristverlängerungen

Sollten Sie bedingt durch die Corona-Krise und die einhergehende Verschiebung von Prüfungen Fristprobleme bekommen, so können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an den Prüfungsausschuss Bachelor Bauingenieurwesen wenden.

Anträge auf Zulassung zu Zweitwiederholungsprüfungen

Wird eine Wiederholungsprüfung mit "nicht bestanden" bewertet, verliert der Studierende den Prüfungsanspruch. In diesem Fall kann ein Antrag auf Zweitwiederholung schriftlich beim Prüfungsausschuss gestellt werden. Eine zweite Wiederholung der Orientierungsprüfungen ist ausgeschlossen.

Anträge auf Verlängerung von Fristen

Überschreitet ein Studierender eine Frist gemäß der Studien- und Prüfungsordnung, verliert der Studierende den Prüfungsanspruch. Ein Studierender kann einen Antrag auf Fristverlängerung stellen, sofern er die Fristüberschreitung nicht selbst zu vertreten hat.

Fristen im Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen:

  • Die Orientierungsprüfungen einschließlich etwaiger Wiederholungen müssen bis zum Ende des Prüfungszeitraums des dritten Fachsemesters erfolgreich abgelegt werden.
  • Eine Wiederholungsprüfung muss bis zum Ablauf des Prüfungszeitraums des übernächsten auf die Prüfung folgenden Semesters erfolgreich abgelegt werden.
  • Die Bachelorprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen muss bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 12. Fachsemesters erfolgreich abgelegt werden.

Antragsstellung

Anträge sind in der Sprechstunde des Prüfungsausschuss Bachelor Bauingenieurwesen einzureichen. Für jede Fristverlängerung oder Zweitwiederholung ist ein separater Antrag zu stellen.

Wir empfehlen Ihnen, vor der Antragstellung in die Sprechstunde zu kommen, um die Details zu besprechen.

Der komplette Antrag besteht dabei aus folgenden Teilen:

  1. Antragsschreiben in schriftlicher Form
    Für Zweitwiederholungen von Prüfungen ist dieses an das Präsidium, bei Verlängerung von Fristen an den Prüfungsausschuss gerichtet. Führen Sie dabei die Gründe auf, die zur aktuellen Studiensituation geführt haben!
  2. Atteste und Gutachten
    Diese sollten die von Ihnen geschilderten Gründe und die daraus resultierte Studiensituation belegen.
  3. Aktueller Notenauszug
    Alle bis dahin abgelegten Prüfungen und Erfolgskontrollen (auch nicht bestandene), einschließlich der betroffenen Prüfung, müssen aufgeführt sein!
  4. Anlage zum Antrag auf Zweitwiederholung und Fristverlängerung
    Allgemeine Hinweise zur Anlage zum Antrag auf Zweitwiederholung und Fristverlängerung:
    • Die Anlage ist in der Sprechstunde erhältlich.
    • Füllen Sie die Anlage vollständig am PC aus und drucken Sie das Formular aus!
    • Bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift die Richtigkeit Ihrer Angaben. Beachten Sie dabei, dass der spätere Entscheid des Ausschusses bzw. des Präsidiums per Post an die von Ihnen angegebene Adresse versendet wird.
    • Geben Sie die ausgefüllte und unterschriebene Anlage zusammen mit Ihrem Antrag beim Prüfungsausschuss in der Sprechstunde ab.

Frist zur Antragsstellung

Anträge auf Zweitwiederholung & Fristverlängerung müssen bis zum 06.05.2024 per E-Mail, per Post oder in der Sprechstunde eingereicht werden.

Wenn Sie aufgrund von Prüfungsverschiebungen die Frist nicht einhalten können, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie in der Sprechstunde an.

Entscheidung

Im Falle von Anträgen auf Zweitwiederholung entscheidet oder empfiehlt der Prüfungsausschuss dem Präsidium unter angemessener Berücksichtigung der im Antrag genannten besonderen Gründe. Entscheidet der Prüfungsausschuss gegen einen Antrag oder handelt es sich nicht um den ersten Antrag auf Zweitwiederholung gemäß §8 Abs. 6 SPO 2011/2013 bzw. §9 Abs. 9 SPO 2017, entscheidet das Präsidium.

Im Falle von Anträgen auf Fristverlängerung entscheidet der Prüfungsausschuss unter angemessener Berücksichtigung der im Antrag genannten besonderen Gründe.

Jeder Antrag wird separat als Einzelfall behandelt.

Festlegung der Voraussetzung einer positiven Bescheinigung nach §48 | 1 Nr. 3 BAföG

Auszubildende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen können ab dem 5. Fachsemester nur nach Vorlage der Leistungsbescheinigung gefördert werden. Damit dokumentieren Sie, dass Sie die den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen entsprechenden Studienfortschritte gemacht haben.

Da im Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen ECTS-Leistungspunkte vergeben werden, können Sie anstelle des Formblatts 5 eine Bescheinigung bzw. einen Ausdruck über die individuell erreichte Punktzahl (Transcript of Records) beim Amt für Ausbildungsförderung einreichen. Der Leistungsnachweis ist dann erbracht, wenn die bei geordnetem Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters übliche Zahl an ECTS-Leistungspunkten nicht unterschritten wird. Dazu wurden folgende Festlegungen getroffen:

Bafög ETCS

Anerkennung von Prüfungen und Erfolgskontrollen

Außerhalb des Studiengangs erbrachte Leistungen können anerkannt werden. Der Antrag auf Anerkennung ist beim Prüfungsausschuss innerhalb eines Semestern nach Zulassung zum Studiengang zu stellen.

Um zu bewerten, ob die externe Leistung hinsichtlich des Kompetenzerwerbs mit der anzuerkennenden Leistung gleichwertig ist, werden die Fachprüfer in die Entscheidung eingebunden.

Zur Anerkennung müssen vom Studierenden gleichwertige Leistungen im Studienplan identifiziert werden. In untenstehendem Formular tragen Sie diese Leistungen ein und vereinbaren mit den jeweiligen Fachprüfern einen Termin. Diese können bestätigen, dass keine Unterschiede hinsichtlich des Kompetenzerwerbs bestehen.

Anschließend erfolgt die verbindliche Anerkennung durch den Prüfungsausschuss.

Formular:
Formular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen (Stand: Mai 2019)

Anmeldung von Bachelorarbeiten

  • Allgemeine Informationen

    Für die Anmeldung und Durchführungvon Abschlussarbeiten wurde eine zusammnfassende Handreichung mit Informationen für ie Durchführung von Abschlussarbeiten erarbeitet. Diese können Sie auf der Seite des Studiengangservice einsehen:
    Handreichung für Bachelorarbeiten
     
  • Für Studierende im CAS-System:

    Die Anmeldung der Bachelorarbeit von Studierenden, die im CAS-System (Studienbeginn ab dem Wintersemester 2017/18) verwaltet werden, erfolgt online. Wenn Studierende die Voraussetzungen für die Anmeldung einer Bachelorarbeit nicht erfüllen, können sie eine Ausnahmegenehmigung beim Prüfungsausschuss beantragen. Hierzu müssen Sie das ausgefüllte Formular Bachelorarbeit im Studiengang Bauingenieurwesen in der Sprechstunde bzw. per E-Mail abgeben.

    Formular: 
    Bachelorarbeit im Studiengang Bauingenieurwesen (Stand: Mai 2019)
    Das Formular wird nur benötigt, wenn die Voraussetzungen für die Anmeldung nicht erfüllt sind.
  • Für Studierende im HISPOS-System:

    Studierende, die im HISPOS-System (Studienbeginn vor dem Wintersemester 2017/18) verwaltet werden, melden ihre Bachelorarbeit mit den beiden Formularen Bachelorarbeit im Studiengang Bauingenieurwesen und Zulassungsbescheinigung für die Abschlussarbeit an. Das Merkblatt Hinweise zur Anmeldung der Bachelorarbeit erläutert die genaue Vorgehensweise bei der Anmeldung.

    Formulare: 
    Zulassungsbescheinigung für die Abschlussarbeit
    Bachelorarbeit im Studiengang Bauingenieurwesen (Stand: Mai 2019)
    Hinweise zur Anmeldung der Bachelorarbeit (Stand: Juli 2018)

Fristverlängerung für die Bearbeitung der Bachelorarbeit

Zur Beantragung einer Verlängerung der Frist zur Abgabe der Bachelorarbeit muss folgender Antrag unter Angabe von Gründen beim Prüfungsausschuss Bachelor Bauingenieurwesen gestellt werden.

Formular:
Antrag auf Verlängerung der Bachelorarbeit (Stand: März 2018)

Prüfungspläne

Prüfungsanmeldung

  • Für Studierende im CAS-System:

    Alle Prüfungsleistungen sind online anzumelden (auch Zusatzleistungen, Mastervorzug, Auflagenprüfungen etc.). Voraussetzung für eine Online-Anmeldung ist, dass die zugehörige Studien- bzw. Prüfungsleistung ausgewählt ist. Sollte eine bestimmte Leistung im System nicht wählbar sein, z.B. als Zusatzleistung, kann der Studiengangservice Bau-Geo-Umwelt diese Wahl vornehmen. Dazu müssen Sie eine E-Mail mit den entsprechenden Informationen an den Studiengangservice BGU schicken. Bei anderweitigen Problemen mit einer Prüfungsanmeldung können Sie sich ebenfalls an den Studiengangservice BGU wenden.
     
  • Für Studierende im HISPOS-System:

    Die meisten Prüfungen lassen sich online anmelden. Sofern die Online-Anmeldung nicht möglich ist, z.B. bei Mastervorzug, können Sie die als „Blauer Zettel“ bekannten Laufzettel zur Prüfungsanmeldung verwenden. Dies stehen hier zum Download bereit:

    Formular zur Prüfungsanmeldung (SLE)

    Bitte lassen Sie das ausgefüllte Formular beim "Studierendservice" (SLE) auf Gültigkeit gegenzeichnen und geben Sie es anschließend beim zuständigen Prüfer ab.

Weitere Anlaufstellen

Prüfungs-ausschuss Master Bauing.
Studiengang-service Bau-Geo-Umwelt
Studierenden-service
Fachstudien-berater Bauingenieur-wesen