Überschreitet ein Studierender eine Frist gemäß der Studien- und Prüfungsordnung, verliert der Studierende den Prüfungsanspruch. Ein Studierender kann einen Antrag auf Fristverlängerung stellen, sofern er die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat.
Fristen im Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen
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Die Orientierungsprüfungen einschließlich etwaiger Wiederholungen müssen bis zum Ende des Prüfungszeitraums des dritten Fachsemesters erfolgreich abgelegt werden.
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Eine Wiederholungsprüfung muss bis zum Ablauf des Prüfungszeitraums des übernächsten auf die Prüfung folgenden Semesters erfolgreich abgelegt werden.
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Die Bachelorprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen muss bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 12. Fachsemesters erfolgreich abgelegt werden.
Antragstellung
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Der Antrag mus gestellt werden, sobald bekannt ist, dass die Frist nicht eingehalten werden kann oder wurde, jedoch spätestens zur festgesetzten Antragsfrist.
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Der Antrag muss persönlich in der Sprechstunde des Prüfungsausschusses abgegeben werden.
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Der komplette Antrag besteht dabei aus den folgenden Teilen:
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Antragsschreiben in schriftlicher Form
Bei Verlängerung von Fristen ist dieses Schreiben an den Prüfungsausschuss zu richten. Es beinhaltet diejenigen Gründe, die zur aktuellen Studiensituation geführt haben. -
Atteste und Gutachten
Diese sollten die aktuelle Studiensituation bzw. die Gründe belegen. -
Aktueller Notenauszug
Alle bis dahin abgelegten Prüfungen und Erfolgskontrollen müssen aufgeführt sein. -
Ausgefüllte Anlage zum Antrag
Die Anlage ist in der Sprechstunde erhältlich.
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Entscheidung
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Der Prüfungsausschuss entscheidet unter angemessener Berücksichtigung der im Antrag genannten besonderen Gründe.
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Jeder Antrag wird separat als Einzelfall behandelt.